Gesundheit & Versicherungen
Hier gibt es eine Übersicht rund um das Thema Gesundheit – zum Beispiel zum Krankenkassensystem oder zu den Versicherungen. Dank den Plattformen erhalten Sie eine Einschätzung zu diversen Prämien oder können Spezialist:innen im Gesundheitswesen ausfindig machen, die Ihre Sprache sprechen.
Gesundheit
Prävention
Die Altersgrenze für den Kauf von Wein und Bier liegt bei 16 Jahren, für hochprozentigen Alkohol bei 18 Jahren. Für den Kauf von Tabak gilt keine schweizweite Regelung. Im Kanton Bern liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
In der Schweiz ist das Rauchen in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Was Ihre Mietwohnung anbelangt, so wird im Mietvertrag festgehalten, ob das Rauchen in der Wohnung gestattet ist.
Spezialisten im Gesundheitswesen
Die Schweiz verfügt über ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem. Jeder offiziell praktizierende Arzt hat die Qualitätsprüfungen bestanden und ist zugelassen und anerkannt.
Gut zu wissen
Was die Alternativmedizin anbelangt, so wird nicht jede:r Heilpraktiker:in von jeder Krankenkasse anerkannt. Klären Sie immer im Vorfeld die Deckung ab.
Ärzte-Plattform: Selektion nach Spezialisierung, Ort und Sprache des Arztes
Zahnärzte-Verzeichnis: Selektion nach Ort und Sprache des Zahnarztes
Offizielle Feiertage, Ladenöffnungszeiten, Notfallnummern und vieles mehr finden Sie bei Praktische Informationen.
Versicherungen
Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV/IV) - 1. Säule
Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV in der Schweiz für alle obligatorisch.
Invalidenvorsorge (IV): Wie die AHV ist die IV eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
Weitere Informationen: AHV
Berufliche Vorsorge (BVG) - 2. Säule
Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.
Weitere Informationen: BSV
Gut zu wissen
Wer in der Schweiz ein Einkommen generiert, zahlt in die 1. und 2. Säule ein. Die Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen.
Unfallversicherung
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert, falls sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten. Selbstständig Erwerbende müssen eine Unfallversicherung abschliessen.
BAG: Unfallversicherung
Erwerbsersatz (Mutter & andere Elternteile)
Frauen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsleistungen.
Weitere Informationen: AHV - Erwerbsersatz
Arbeitslosenversicherung
Bei Wohnsitz und Erwerbstätigkeit in der Schweiz wird der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung automatisch vom Lohn abgezogen. Unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Arbeitslosigkeit besteht und wie hoch die Taggelder ausfallen hängt von vielen Faktoren ab.
Weitere Informationen: ALV
Kanton Bern: Anmelden beim RAV
Wichtig für Personen mit bevorzugtem Status
Gewisse Personen mit bevorzugtem Status sind vom Sozialversicherungssystem befreit und/oder es können andere Regeln gelten. Bei Fragen werden Sie gebeten, sich beim Protokolldienst zu informieren.
Weiterführende Information
SEM: Broschüre "Sozialversicherungen" (in 11 Sprachen)
Stadt Bern: Sozialversicherungen
Grundversicherung
Die Krankenversicherung ist mit wenigen Ausnahmen (Studierende aus gewissen Ländern, Grenzgängern etc.) für alle Arbeitnehmenden, für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für Personen, welche eine Schweizer Rente beziehen, obligatorisch.
Die Versicherungspflicht gilt ab Ihrer Ankunft in der Schweiz. Sie haben jedoch drei Monate ab dem Datum der Einreise Zeit, eine Grundversicherung abzuschliessen. Die Anbieter können frei gewählt werden. Wer drei Monate nach Zuzug in die Schweiz keine Versicherung abgeschlossen hat, wird einer Krankenkasse automatisch zugeteilt.
Zahnbehandlungen sind durch die Basisversicherung in der Regel nicht gedeckt.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen können weitere Behandlungen abdecken wie z.B. Alternativmedizin oder Behandlungen im Ausland.
Im Gegensatz zur Basisversicherung ist die Zusatzversicherung nicht obligatorisch. Sie kann auch bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.
Prämie, Franchise (Selbstbeteiligung) & Selbstbehalt
Die Prämie ist der obligatorische Betrag, der der Krankenkasse bezahlt wird, um versichert zu sein.
Es kann zwischen unterschiedlichen jährlichen Franchisen ausgewählt werden. Je höher die Franchise, desto tiefer die jährliche Prämie.
Wenn Sie Ihre Franchise ausgeschöpft haben, müssen Sie nur einen Teil der Kosten für weitere Behandlungen übernehmen. Dies ist der sogenannte Selbstbehalt. Er beträgt in der Regel 10% (jedoch maximal 700 Franken).
Gut zu wissen
Die Prämien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und variieren je nach Versicherungsmodell sowie Franchise.
Die Versicherungsanbieter können jährlich, jeweils per 30. November gewechselt werden.
Personen mit bevorzugtem Status
Personen mit bevorzugtem Status sind von der Versicherungspflicht befreit, wenn ihre Botschaft, ihr Konsulat oder ihre internationale Organisation bereits ein Versicherer für sie vorsieht.
Wer Schäden an Drittpersonen oder Fremdeigentum verursacht, kann strafbar gemacht werden. Deshalb wird eine Privathaftpflichtversicherung, wenn auch nicht vom Gesetz als obligatorisch eingestuft, für Sie und Ihre Familie dringend empfohlen, um Sie vor den finanziellen Folgen zu schützen.
Weitere Informationen
ch.ch: Haftpflichtversicherung
Comparis: Übersicht Versicherer
Die Hausratsversicherung kommt für Schäden auf, welche an Ihrem Haus, Wohnung und Eigentum (z.B. Ski, e-Bikes), die durch Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, Diebstahl oder Glasbruch verursacht wurden. Die Hausratsversicherung ist oftmals im Paket mit der persönlichen Haftpflichtversicherung erhältlich.
Wenn auch nicht obligatorisch, so verlangen Vermieter meistens einen Nachweis zur Hausrats- und Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen: Wohnen & Mobilität
Comparis: Übersicht Versicherer
Haftpflichtversicherung: Eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten und ist obligatorisch (auch für die Fahrzeuge von Personen mit bevorzugtem Status!). Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie in allen EU/EWR-Staaten versichert.
Kaskoversicherung: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug deckt eine Zusatzversicherung. Auch wenn diese im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, ist es sinnvoll, eine gewisse Deckung hinzuzufügen.
Im Gegensatz zur Krankenversicherung müssen alle Auto-Versicherungen für denselben Wagen beim gleichen Unternehmen abgeschlossen sein.
Comparis: Übersicht Autoversicherungen
Private Vorsorge
Die Säule 3a ist eine freiwillige, individuelle und steuerprivilegierte Vorsorgeform (die Beiträge sind steuerabzugsfähig). Bis auf wenige Ausnahmen kann über das Kapital der Säule 3a nicht jederzeit verfügt werden, da es für die Finanzierung des Alters vorgesehen ist.
Grundsätzlich kann jede erwerbstätige, AHV-pflichtige Person in die Säule 3a einzahlen. Bei Grenzgängern und Wochenaufenthaltern gibt es bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit aber einiges zu beachten. Die genauen gesetzlichen Vorschriften variieren von Land zu Land (abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen). Bei Fragen bitten wir Sie, sich an Ihre Gemeinde oder Ihr Heimatland zu wenden.
Wussten Sie, dass gewisse Versicherungen automatisch in Kraft treten, andere vom Gesetz her obligatorisch und einige nicht obligatorisch (aber stark empfohlen) sind?